Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06   

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OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2006 - 15 W 66/06 (https://dejure.org/2006,3208)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Änderung der in einem Testament vom Erblasser festgesetzten Nacherben durch die Vorerbin; Vollständigkeit einer letzwilligen Verfügung und Vornahme einer ergänzenden Auslegung ; Wirksamkeit einer Einsetzung von Vorerben und Nacherben

  • Judicialis

    BGB § 2065 Abs. 2; ; BGB § 2104; ; BGB § 2142 Abs. 2; ; BGB § 2361; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nacherbenbestimmungsrecht im Testament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2065 Abs. 2
    Unwirksamkeit eines Testamentes bei Bestimmung des Erben durch Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Testament - Unwirksam: Erblasser überlässt seiner Ehefrau die Auswahl der Nacherben

Verfahrensgang

  • LG Münster - 5 T 754/05
  • OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 663
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • OLG Hamm, 24.08.1999 - 15 W 218/99

    Wirksamkeit einer Nacherbeneinsetzung unter auflösender Bedingung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

    Damit bleiben auch die Bindungen der angeordneten Nacherbfolge, also etwa bei Grundstücken die Erforderlichkeit der Eintragung eines Nacherbenvermerks (§ 51 GBO), bis zu diesem Zeitpunkt bestehen (Senat NJW-RR 2000, 78, 79).

  • OLG Hamm, 17.08.1972 - 15 W 163/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Es ist ihm nicht gestattet, seinen letzten Willen in der Weise unvollständig zu äußern, dass es einem Dritten überlassen bleibt, ihn nach seinem Belieben oder Ermessen in wesentlichen Teilen zu ergänzen (Senat OLGZ 1973, 103, 104).

    Der Senat hat sich dieser Rechtsprechung bereits wiederholt angeschlossen (OLGZ 1973, 103, 104; Rpfleger 1976, 132, 134; NJW-RR 2000, 78).

    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Vielmehr sind der Wortsinn und die vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten hat sagen wollen und ob er mit ihnen genau das wiedergegeben hat, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

    Zur Ermittlung des Inhalts der testamentarischen Verfügungen ist der gesamte Inhalt der Testamentsurkunde einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher außerhalb des Testaments, heranzuziehen und zu würdigen (BGH, NJW 1993, 256 m.w.N.).

  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Maßgeblich ist insoweit allein sein subjektives Verständnis der von ihm verwendeten Begriffe (BGH, FamRZ 1987, 475, 476; Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2084 Rdnr. 1).
  • BGH, 22.01.1986 - IVa ZR 90/84

    Bestimmung der Nacherben; Zulässigkeit eines Auslegungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Anwendung des § 2104 BGB im vorliegenden Falle steht daher die Entscheidung des BGH vom 22.1.1986 (NJW 1986, 1812) nicht entgegen: In dem dort entschiedenen Fall, in dem die Einsetzung des Nacherben in Folge Anfechtung entfallen war, fehlte es gerade an Anhaltspunkten für den Willen des Erblassers, den Vorerben unabhängig von der Person des Nacherben zu beschränken.
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Allerdings ist anerkannt, dass der Erblasser einem Dritten zwar nicht die Bestimmung, wohl aber die Bezeichnung des Bedachten überlassen darf (BGHZ 15, 199; BayObLG FamRZ 2005, 65; OLG Celle OLGReport 2002, 314; Soergel/Loritz, a.a.O., Rn. 27; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 33 ff.).
  • BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50

    Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Denn der Vorerbe verfügt, indem er die auflösende Bedingung herbeiführt und damit zum unbeschränkten Vollerben wird über seinen eigenen Nachlass (BGHZ 2, 35; BayObLGZ 1982, 331, 341; NJW-RR 2001, 1588; Staudinger/Otte, BGB (2003), § 2065 BGB, Rn. 19 ff.; Soergel/Loritz, BGB, 13. Aufl., § 2065 BGB, Rdnr. 11 ff.; MK/BGB-Leipold, 4. Aufl., § 2065 Rn. 16).
  • OLG Hamm, 06.07.1995 - 15 W 172/95

    Fehlende Bestimmung über den Nacherben

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    Der Senat hat sich bereits mehrfach dafür entschieden, § 2104 BGB entsprechend anzuwenden, wenn die Bestimmungen des Erblassers über die Nacherbfolge nach § 2065 Abs. 2 BGB unwirksam sind (Beschl. v. 30.12.1971 - 15b W 143 und 227/71; NJW-RR 1995, 1477).
  • BGH, 14.07.1972 - V ZR 124/70

    Auflösend bedingte Nacherbeinsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2006 - 15 W 66/06
    In späteren Entscheidungen hat der Senat jedoch deutlich werden lassen, dass eine als auflösende Bedingung der Nacherbeneinsetzung einzuordnende Ermächtigung an den Vorerben sachlich auch dahin eingeschränkt werden könne, über den Nachlass anderweitig nur in bestimmtem Rahmen (insbesondere nur zugunsten bestimmter Personen) zu verfügen (Senat, OLGZ 1973, 103; NJW-RR 2000, 78; vgl. auch BGHZ 59, 220; Staudinger/Otte, a.a.O., Rn. 22 - sog. kaptatorische Verfügung).
  • OLG Frankfurt, 10.12.1999 - 20 W 224/97

    Vereinbarung der Erben über die Geltung der gesetzlichen Erbfolge wegen

  • BayObLG, 22.07.1998 - 1Z BR 229/97

    Auslegung einer alternativen Erbeinsetzung

  • OLG Hamm, 08.06.1999 - 15 W 105/99

    Umfang der materiellen Prüfungsbefugnis des Beschwerdegerichts bei Zurückweisung

  • BayObLG, 03.08.2001 - 1Z BR 101/00

    Erbfolge bei schweizerischer Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers in

  • OLG Brandenburg, 31.08.1998 - 10 Wx 2/98

    Auslegung eines Testaments

  • KG, 08.02.1991 - 1 W 3211/90

    Amtslöschungsverfahren; Löschung; Von Amts wegen; Mangel; Gesellschaft;

  • BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die

  • BayObLG, 10.07.1979 - BReg. 1 Z 28/79
  • BayObLG, 30.09.1982 - BReg. 1 Z 128/81
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 8 U 211/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4169
OLG Frankfurt, 17.03.2006 - 8 U 211/05 (https://dejure.org/2006,4169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.03.2006 - 8 U 211/05 (https://dejure.org/2006,4169)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. März 2006 - 8 U 211/05 (https://dejure.org/2006,4169)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Fehlende Eignung eines Kfz für den Betrieb mit Autogas

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 634 BGB
    Haftung für Werkmängel: Pflicht zum Hinweis auf fehlende Eignung des Fahrzeugs vor Einbau einer Autogasanlage

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autogasanlage - Schadensersatzanspruch bei ungeeignetem Fahrzeug

  • Judicialis

    BGB § 634

  • rechtsportal.de

    BGB § 634
    Zu Schadensersatzansprüchen des Bestellers bei Einbau einer Autogasanlage in ein Fahrzeug, das für den Einbau einer solchen Anlage ungeeignet ist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werkstattrecht - Vorsicht beim Einbau von Autogasanlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche des Bestellers bei Einbau einer Autogasanlage in ein dafür nicht geeignetes Fahrzeug; Hinweispflicht eines Spezialisten hinsichtlich der Ungeeignetheit des Fahrzeugs bzw. der mit einem Einbau verbundenen Risiken

  • bonell-collegen.de (Kurzinformation)

    Werkstatt muss bei Einbau einer Autogasanlage über eventuelle Risiken aufklären

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Aufklärung beim Einbau einer Autogasanlage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1617
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 361/10

    Hinweispflichten einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

    v. 17.03.2006 - 8 U 211/05, NJW-RR 2006, 1617 = OLGR 2007, 80; LG Stendal, Urt .

    Dazu gehört es aber auch, dass die Mitarbeiter der Beklagten sich selbst über die Eignung eines Kundenfahrzeugs Sicherheit verschaffen bzw. den Kläger als Kunden ausdrücklich auf das Risiko hinweisen, wenn solche Sicherheit - wie hier - nicht besteht ( OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 17.03.2006 - 8 U 211/05, NJW-RR 2006, 1617 = OLGR 2007, 80).

  • AG Brandenburg, 21.12.2011 - 31 C 36/10

    Einbau einer Autogasanlage und die Hinweispflichten der Kfz-Werkstatt

    Deswegen wird das Gesamtbild des Vertragsverhältnisses wesentlich durch die geschuldete Montageleistung geprägt (OLG Oldenburg, DAR 2011, Seiten 585 f. = NJW-RR 2011, Seiten 1498 ff. = ZGS 2011, Seiten 524 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2010, Seiten 1213 ff.; OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2006, Seiten 1617 f. = OLG-Report 2007, Seiten 80 ff.; LG Stendal, Schaden-Praxis 2009, Seiten 269 f.).

    Dazu gehört es aber auch, dass die Mitarbeiter der Beklagtenfirma sich selbst über die Eignung eines Kundenfahrzeugs Sicherheit verschaffen bzw. den Kläger als Kunden ausdrücklich auf das Risiko hinweisen, wenn solche Sicherheit - wie hier - nicht besteht (OLG Frankfurt/Main, NJW-RR 2006, Seiten 1617 f. = OLG-Report 2007, Seiten 80 ff.).

  • OLG Frankfurt, 04.08.2011 - 22 U 167/09

    Schadenersatz wegen mangelhafter Verlegung eines Kunststoffbodens (hier: Umfang

    Mag im Allgemeinen für den beauftragten Bodenverleger eine allgemeine Prüfung des Bodens durch Tasten, Prüfen und Messen ausreichend sein (OLG Frankfurt BauR 09, 1482), gilt dies vorliegend für die Beklagte nicht, die nach dem Werkvertrag die Sanierung übernommen und für die Durchführung im Einzelnen freie Hand hatte (vgl. dazu auch OLG Frankfurt NJW-RR 06, 1617: Eignung eines Fahrzeugs zum Einbau einer Autogasanlage).
  • LG Stendal, 20.01.2009 - 23 O 437/07

    Hinweispflicht einer Kfz-Werkstatt bei Einbau einer Autogasanlage

    Umgekehrt könnte sich die Beklagte allenfalls auf eine Freigabe seitens des Herstellers VW berufen, die jedoch unstreitig nicht vorliegt ( OLG Frankfurt a. M., Urt . v. 17.03.2006 - 8 U 211/05).
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Rechtsprechung
   KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7963
KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28.09.2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
KG, Entscheidung vom 28. September 2006 - 1 W 154/06 (https://dejure.org/2006,7963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren; Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BRAGO § 52; ; ZPO § 92 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 2
    Vergleichsgebühr des Verkehrsanwalts im Revisionsverfahren, Auslegung der Kostenregelung des Vergleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 853 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 212
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.04.1999 - 14 W 200/99

    Auslegung einer Kostenregelung im Vergleich Verfahrenskosten - Verkehrsanwalt

    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
    Gesichtspunkte, die ausnahmsweise für eine andere Auslegung des Vergleichs sprechen könnten (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 2000, 476), sind nicht ersichtlich, worauf im gerichtlichen Schreiben vom 3.8.2006 hingewiesen wurde.
  • OLG Brandenburg, 08.02.1999 - 8 W 42/99
    Auszug aus KG, 28.09.2006 - 1 W 154/06
    Denn bei der Auslegung dieser Kostenregelung ist der Grundsatz zu beachten, dass die Kosten für die Zuziehung mehrerer Rechtsanwälte in der Regel nur insoweit zu erstatten sind, als sie die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht übersteigen, § 91 Abs. 2 Satz 3 ZPO (vgl. Brandenburg, OLG, MDR 99, 1349).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.06.2006 - 5 U 132/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22846
OLG Celle, 20.06.2006 - 5 U 132/05 (https://dejure.org/2006,22846)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2006 - 5 U 132/05 (https://dejure.org/2006,22846)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 5 U 132/05 (https://dejure.org/2006,22846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 282 Abs. 1 § 296 Abs. 2 § 531 Abs. 1
    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz; Verspätung einer Mängelrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelrüge nach Schluss der mündlichen Verhandlung immer verspätet? (IBR 2006, 1401)

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Verfahrensgang

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